Taufschein

Dieses kirchliche Dokument wird im Anschluss an die Feier des Taufsakramentes vom Pfarramt  der Kirchengemeinde  ausgestellt in der die Taufe stattgefunden hat und Sie bewahren es z. B. bei der Geburtsurkunde oder in Ihrem Familien-Stammbuch auf.

An wichtigen Stationen Ihres Lebens (oder Ihrer Kinder) wird von Ihnen die Vorlage eines Taufscheins verlangt; bei der Anmeldung zur Erstkommunion, zur Firmung oder wenn Sie Ihr Kind auf eine katholische Schule anmelden wollen.

Bei der Anmeldung zu einer kirchlichen Trauung "liefert" ein Taufschein relevante Informationen. An dieser Stelle gilt er auch als '"Ledigennachweis", daher darf er bei der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.

Die Taufbücher von St. Martin, St. Rupert und St. Ottilia werden im Pfarramt St. Martin verwahrt und  geführt.
Die Taufbücher von Liebfrauen und St. Peter werden zentral im Pfarramt Liebfrauen verwahrt und geführt.

Weitere Informationen bei späterer Ausstellung von Taufscheinen.