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Es gibt unterschiedliche Gründe, die zu einem Austritt aus der Kirche bewegen können.

Die Kirche wertet einen Austritt als Ausdruck, nicht mehr zum christlichen Glauben (nach katholischer Lehre) gehören zu wollen.

Die Zugehörigkeit zu einer Kirche ist in Deutschland verbunden mit der Steuerzugehörigkeit, die der Staat organisiert. Für diese Dienstleistung des Staates bezahlen die Kirchen eine jährliche Aufwandsentschädigung. Wer aus der Kirche austreten bzw. der Steuerzugehörigkeit austreten möchte, muss dies in Deutschland daher beim Standesamt (Rathaus, Einwohnermeldeamt) tun.

Die Verwendung der Kirchensteuer dient vor allem der Bezahlung der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den liturgischen Aufgaben, in der Leitung und Organisation von Kirchengemeinden, in der Jugendarbeit, in der Sozialarbeit wie der Caritas und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen und Krankenhäusern.

Wir als kirchliche Mitarbeitende setzen uns mit ganzem Herzen für die Menschen ein, weil uns ihr Wohl am Herzen liegt. Uns als kirchliche Mitarbeitende bedrückt jeder Austritt, da wir überzeugt sind, dass der Glaube für jeden Menschen eine stärkende, heilende und hoffnungsfrohe Kraft ist, das Leben sinnerfüllt und glücklich zu gestalten.